Schon abGEZockt?
Aus aktuellem Anlaß: Tips zum Besuch des Rundfunkgebührenbeauftragten
Viele Hattorfer Einwohner und Geschäftsleute hatten in der letzten Zeit
Besuch vom Rundfunkgebührenbeauftragten der GEZ. Vielen Betroffenen
drängte sich dabei der Eindruck auf, daß die Grenzen der Höflichkeit
und des guten Benehmens bei diesen Besuchen arg strapaziert wurden.
Daher an dieser Stelle ein paar allgemeine Informationen und Tips zum Besuch
des Rundfunkgebührenbeauftragten:
- Rundfunkgebührenbeauftragte sind keine Beamten der GEZ. Sie sind
selbstständige Kaufleute, die auf Provisionsbasis Anmeldungen für
die GEZ durchführen dürfen. Sie sind selbstständig im Auftrag der GEZ,
und damit bei uns im Auftrag des Norddeutschen Rundfunks, tätig,
ähnlich wie z.B. ein Hausierer im Auftrag renomierter
Produkthersteller tätig sein kann oder ein Zeitrungsdrücker im Auftrag
renomierter Verlagshäuser unterwegs sein kann. Der Rundfunkgebührenbeauftragte
bekommt für seine Tätigkeit eine Provision in Höhe von ca. 40% der
Nachzahlungssumme von rückwirkenden Anmeldungen.
- Als Wohnungs-, Grundstücks- oder Geschäftsrauminhaber sind sie grundsätzlich
nicht verplichtet, jemandem gegen Ihren Willen Zutritt zu gewähren. Kommt jemand Ihrer freundlichen
Aufforderung Ihre Wohung, Ihr Haus, Ihr befriedetes Grundstück oder Ihren
Geschäftsraum umgehend zu verlassen nicht nach, so kann der Straftatbestand
des Hausfriedensbruchs (§123 StGB) erfüllt sein. Ein einmal ausgesprochenes
Hausverbot gilt auch für die Zukunft. Eine Strafanzeige ist
für Sie kostenlos, die Beweisermittlung erfolgt durch die zuständigen
Behörden.
-
Ebenfalls sind Sie nicht dazu verpflichtet, wildfremden Menschen an der
Wohnungstür irgendwelche Auskünfte zu erteilen. Lassen Sie
sich auf keine Diskussionen ein, denn Rundfunkgebührenbeauftragte
erwirtschaften Ihren Lebensunterhalt unter anderem damit, zu jedem
Ihrer Argumente ein Gegenargument vorzubringen. Lassen Sie sich aus
Sicht der GEZ vorhandene Anhaltspunkte über nicht angezeigte Geräte
schriftlich mitteilen und äußern Sie sich auch nur schriftlich dazu.
Ganz wichtig: Unterschreiben Sie nichts, von dessen Richtigkeit Sie nicht
zu 100% überzeugt sind und/oder was Sie nicht zu 100% verstanden haben.
Niemand kann Sie dazu zwingen, etwas zu unterschreiben.
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Sollten Sie noch nicht angemeldete Rundfunkgeräte haben, so können Sie diese
mit den bei der Sparkasse erhältlichen Anmeldeformularen bei der GEZ
anmelden. Es ist ihr gutes Recht, diese Anmeldungen direkt bei der GEZ
vorzunhemnen, auch wenn der Rundfunkgebührenbeauftragte diese Anmeldungen
vornehmen darf. Er kann Sie jedoch nicht dazu zwingen, diese Anmeldung
über ihn vorzunehmen.
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Wichtig bei rückwirkenden Anmeldungen: Die Beweislast für den Zeitpunkt,
seitdem das Gerät bereitgehalten wird, liegt immer bei der GEZ. Wenn
Ihr Gedächtnis Sie glauben läßt, daß Sie ein Gerät gerade erst seit
gestern haben, so müssen Sie das nicht durch Kaufbelege o.ä. beweisen.
Die GEZ müßte Ihnen beweisen, daß es nicht so ist und daß Ihr
Gedächtnis Ihnen eventuell einen Streich gespielt hat.
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Das Vorhandensein einer Satellitenantenne oder einer Kabelanschlußdose
ist kein Beweis für das Bereithalten eines Rundfunk- oder Fernsehgerätes.
Es ist allenfalls ein Anhaltspunkt, zu dem Sie sich selbstverständlich
auch schriftlich äußern können.
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Es gibt keine Möglichkeit mit Peilwagen oder sonstigen Messungen Rundfunkempfangsgeräte
aufzuspüren. Versucht man, Ihnen gegenteiliges zu erzählen, so sind das Märchen.
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Droht Ihnen der Rundfunkgebührenbeauftragte mit der Polizei, so ist
das im Normalfall nur Einschüchterungstaktik. Entgegnen Sie ihm höflich,
daß er die Polizei ruhig rufen soll, damit diese Ihre Anzeige wegen
Hausfriedensbruch entgegennehmen kann.
Diese Informationen stellen lediglich ein paar allgemeine Tips und keine Rechtsberatung
oder zwingende Verhaltensanleitung dar. Sie sollen auch nicht zu ungesetzlichem Verhalten oder
zum Boykott der GEZ auffordern. Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall immer über
die aktuelle Gesetzeslage.
Weitere wissenswerte Informationen rund um das Thema Rundfunkgebühren gibt es auf
der Webseite
http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de
.
Außerdem finden Sie konkrete Fallbeispiele auf der Webseite
http://www.gez-abschaffen.de
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